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Regeste

Art. 42 Abs. 2 OR. Richterliche Schadensschätzung.
Voraussetzungen und Tragweite der Beweiserleichterung nach Art. 42 Abs. 2 OR (E. 3a). Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 3b und c).
Anwendung der sich aus Art. 42 Abs. 2 OR ergebenden Grundsätze auf die Haftung von Presseunternehmen aus unlauterer Wirtschaftsberichterstattung (E. 4).

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Artikel: Art. 42 Abs. 2 OR