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Regeste

Art. 4 BV, Art. 62 Abs. 3 VwVG, Art. 132 lit. c OG.
Im Rahmen der Anhörung vor einer beabsichtigten reformatio in peius ist die von einer Verschlechterung der Rechtslage bedrohte Partei ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie ihr Rechtsmittel zurückziehen kann (Praxisänderung).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV, Art. 62 Abs. 3 VwVG, Art. 132 lit. c OG