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Regeste

Übergang des Arbeitsverhältnisses (Art. 333 OR).
Definition dieses Begriffes (E. 3a).
Folgen einer Übertragung des Betriebs für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Arbeitsverhältnisse (E. 3b).

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Referenzen

Artikel: Art. 333 OR