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Regeste

Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG; Arrestierung von Vermögenswerten eines im Ausland wohnenden Schuldners.
Begriff des "vollstreckbaren gerichtlichen Urteils".

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG