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Regeste

Art. 10 EMRK und Art. 27 BV; Art. 18 LMG; Art 19 Abs. 1 lit. c und d LMV; lebensmittelrechtliche Zulässigkeit einer Werbung, wonach das in einem Nahrungsmittel enthaltene Kalzium mithilft, "der Knochenbrüchigkeit im Alter vorzubeugen, der sogenannten Osteoporose" ("Kuh-Lovely-Werbung").
Eintretensvoraussetzungen bei Behördenbeschwerde im Lebensmittelbereich (E. 1).
Art. 19 Abs. 1 lit. c LMV, der Hinweise irgendwelcher Art verbietet, die einem Lebensmittel krankheitsvorbeugende, behandelnde oder heilende Wirkung zuschreiben oder den Eindruck entstehen lassen, dass solche Eigenschaften vorhanden sind, hält sich - losgelöst vom Wahrheitsgehalt der konkreten Anpreisung - im Rahmen der Vorgaben von Art. 2 Abs. 4 lit. b, Art. 3 Abs. 2 sowie Art. 18 LMG; zwischen Lebensmittel- und Heilmittelgesetzgebung besteht keine planwidrige Unvollständigkeit (E. 2 und 3).
Art. 19 Abs. 1 lit. c LMV untersagt im öffentlichen - gesundheitspolizeilichen - Interesse krankheitsbezogene Anpreisungen von Lebensmitteln; der entsprechende Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit bzw. Wirtschaftsfreiheit ist im Sinne von Art. 10 Ziff. 2 EMRK bzw. Art. 36 BV gerechtfertigt (E. 4).

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