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Regeste

Art. 11 lit. a, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und 2 lit. a und b KVG.
Die Delegation der Kernaufgaben der sozialen Krankenversicherung an einen Dritten - i.c.
Auslagerung des gesamten Geschäftsführungsbereichs - ist grundsätzlich unzulässig.

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