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Regeste

Staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Staatsverträgen (Art. 84 Abs. 1 lit. c OG).
Bei Beschwerden wegen Verletzung von Staatsverträgen mit dem Ausland beschränkt sich die Kognition des Bundesgerichts hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellungen auf Willkürprüfung, wenn sich die Beschwerde gegen den Entscheid einer gerichtlichen Vorinstanz richtet (Praxisänderung, E. 1).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 84 Abs. 1 lit. c OG

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