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Regeste

Arbeitsvertrag; Überstundenentschädigung; Anspruchsverwirkung (Art. 321c OR).
Anspruch leitender Angestellter auf Überstundenentschädigung (E. 2.1).
Anzeigeobliegenheit des Arbeitnehmers in Bezug auf geleistete Überstunden und Anspruchsverwirkung wegen zu langen Zuwartens (E. 2.2-2.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 321c OR