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Regeste

Markenrecht; Zugehörigkeit zum Gemeingut (Art. 2 lit. a MSchG).
Der Gebrauch des Begriffs "MASTERPIECE" in Verbindung mit Finanzdienstleistungen ist eine Beschaffenheitsangabe die zum Gemeingut gehört. Die Zugehörigkeit zum Gemeingut liegt in der Beurteilung jedes einzelnen Staates; somit kann die Praxis in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein (E. 4 und 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 lit. a MSchG

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