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Regeste

Art. 6 Ziff. 3 LugÜ; Gerichtsstand der Widerklage; Ansprüche aus demselben Vertrag oder Sachverhalt.
Art. 6 Ziff. 3 LugÜ erlaubt, eine Widerklage am Gerichtsstand der Hauptklage zu erheben, wenn die beiden Klagen auf den gleichen "Sachverhalt", d.h. Sachzusammenhang gestützt werden (E. 5).

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Artikel: Art. 6 Ziff. 3 LugÜ