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Regeste

Art. 187 Ziff. 1, Art. 21 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 StGB; sexuelle Handlungen mit Kindern, Abgrenzung der straflosen Vorbereitung vom Versuch.
Abgrenzung der straflosen Vorbereitung vom Versuch in einem Fall, in welchem der Täter im Chat-Room einer Internetseite mit einem vermeintlich 14-jährigen Knaben ein Treffen zur Vornahme sexueller Handlungen vereinbart und sich zur festgelegten Zeit am abgesprochenen Treffpunkt eingefunden hat.

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Referenzen

Artikel: Art. 187 Ziff. 1, Art. 21 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 StGB