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Regeste

Weitergabe des Korporationsbürgerrechts (Art. 8 BV).
Eine öffentlichrechtliche Korporation verletzt das Diskriminierungsverbot nicht, wenn nach ihren Statuten die Mitgliedschaft einer im Jahre 1970 verstorbenen Frau nicht auf ihre Nachfahren weitergegeben werden kann (E. 2 und 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 BV

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