Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Administrative Aufsicht des Bundesgerichts (Art. 1 Abs. 2 BGG); Prüfungsgegenstand.
Eine unzulängliche Organisation oder Durchführung der Koordination der Rechtsprechung fällt in die aufsichtsrechtliche Kompetenz des Bundesgerichts, namentlich die Frage, ob die Rechtsprechung gemäss Geschäftsreglement durchgeführt wird und zweckmässig organisiert ist. Frage offengelassen, inwieweit die Einheitlichkeit der Rechtsprechung als solche Prüfungsgegenstand der Aufsichtsbeschwerde ans Bundesgericht sein kann (E. 4.2).
Gegenstandslosigkeit der Aufsichtsbeschwerde, da das Bundesverwaltungsgericht den Mangel erkannt und das Koordinationsproblem gelöst hat (E. 4.2).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 1 Abs. 2 BGG

Navigation

Neue Suche