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Regeste

Verfahren für die Wahl des Landrates, Verhältniswahlrecht, Wahlkreiseinteilung; Art. 34 BV.
Ausgestaltung der Wahlverfahren durch die Kantone vor dem Hintergrund der Bundesverfassung (E. 2).
Proporzverfahren nach dem Recht des Kantons Nidwalden (E. 3.1-3.3).
Anforderungen an Proporzverfahren im Allgemeinen (E. 3.4).
Das kantonale Wahlverfahren ist mit den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts unvereinbar (E. 3.5), lässt sich durch keine Gründe überkommener Gebietsorganisation rechtfertigen (E. 4) und hält vor der Bundesverfassung nicht stand (E. 5.1).
Appellentscheid im Hinblick auf die nächste Wahl des Landrates (E. 5.2).

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Referenzen

Artikel: Art. 34 BV