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Regeste

Art. 89 Abs. 1 BGG; Art. 115 lit. b BGG; Beschwerdelegitimation des Gemeinwesens gegen die Auferlegung einer finanziellen Verpflichtung durch ein übergeordnetes Gemeinwesen; qualifizierte Betroffenheit in hoheitlichen Befugnissen.
Ein Gemeinwesen (welches die Voraussetzungen von Art. 89 Abs. 2 lit. c BGG nicht erfüllt) ist gestützt auf Art. 89 Abs. 1 BGG legitimiert, die Auferlegung einer finanziellen Verpflichtung durch ein übergeordnetes Gemeinwesen anzufechten, wenn und soweit es darlegt, dass es in hoheitlichen Befugnissen berührt ist und zentrale öffentliche Interessen auf dem Spiel stehen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Strenge Voraussetzungen für die Legitimation des Gemeinwesens zur Erhebung der subsidiären Verfassungsbeschwerde (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 89 Abs. 1 BGG, Art. 115 lit. b BGG, Art. 89 Abs. 2 lit. c BGG