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Regeste

Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG; Art. 16 Abs. 2 FZV.
Ist ein auf einem Freizügigkeitskonto stehen gelassenes Guthaben im Rahmen der Ermittlung der anrechenbaren Einnahmen nach Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG zu berücksichtigen (Urteil P 56/05 vom 29. Mai 2006), sind davon die Steuern, die bei einem Bezug anfallen würden, abzuziehen (E. 4.2-4.4).

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Referenzen

Artikel: Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG, Art. 16 Abs. 2 FZV