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Regeste

1. Art. 60 Abs. 1 OR, Beginn der Verjährung. Wann hat der Geschädigte vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt? (Erw. 1).
2. Art. 37 Abs. 1 MFG. Wann ist der Schaden "durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges" verursacht worden? (Erw. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 60 Abs. 1 OR