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Regeste

Art. 46 Abs. 2 BV.
Besteuerung durch zwei Kantone mit allgemeiner Reineinkommenssteuer. Verteilung der Schuldzinsen bei einer Person, die im einen Kanton für den Ertrag ihrer Liegenschaften und im andern für ihr übriges Einkommen steuerpflichtig ist.

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Referenzen

Artikel: Art. 46 Abs. 2 BV