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Regeste

Gewaltentrennung (Art. 4 sol. KV). Zulässigkeit der Delegation der Rechtsetzungsbefugnis. Gesetzmässigkeit des § 2 Abs. 1 der Verordnung des solothurnischen Regierungsrates vom 31. Januar 1958 über den Schutz des Strassenverkehrs (Verbot, an Durchgangsstrassen I. Klasse Ein- und Ausfahrten zu errichten) (Erw. 1).
Rechtsungleiche Behandlung. Die Zufahrt zu einer Durchgangsstrasse ausserhalb der dafür allgemein vorgesehenen Stellen darf dem Anstösser wie allen anderen Verkehrsteilnehmern untersagt werden (Erw. 2).