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Regeste

Grundstückkauf (Art. 216 OR).
Die öffentliche Beurkundung muss alle wesentlichen Punkte des Vertrages decken. Sie hat insbesondere den Kaufpreis und die ganze für das Grundstück versprochene Gegenleistung wie vereinbart anzugeben.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 216 OR

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