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Regeste

Liegenschaftensteuer einer Gemeinde. Auslegung des Gesetzes.
1. Begriff der Steuer, der Gebühr und der Vorzugslast (Erw. 1).
2. Die dem klaren Wortlaut widersprechende Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung hält dem Vorwurfe der Willkür nur stand, wenn triftige Gründe für die Annahme bestehen, dass die dem Wortlaut entsprechende Auslegung nicht den wahren Sinn des Gesetzes wiedergibt (Erw. 2).
3. Steuern dürfen nur beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und lediglich in dem vom Gesetz festgelegten Umfange erhoben werden ((Erw. 2 a).

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