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Regeste

Art. 15 und 16 KUVG: Wahl des Arztes, insbesondere des Spezialarztes.
- Begriff des Spezialarztes.
- Auswirkungen auf den Leistungsanspruch im allgemeinen.
- Tragweite des Art. 20 Vo III über die Krankenversicherung.

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Referenzen

Artikel: Art. 15 und 16 KUVG