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Regeste

Art. 33 Abs. 2, 40, 49 Abs. 2 SVG, 6 Abs. 1 und 47 Abs. 3 VRV.
Pflichten des Fahrzeugführers in der Nähe eines Fussgängerstreifens; Voraussetzungen der Ausübung des den Fussgängern zustehenden Vortrittsrechts.