Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Die einseitige Brustamputation kann - jedenfalls bei erwerbstätigen Frauen - eine teilweise Invalidität im Sinne des Gesetzes bewirken (Art. 4 und 8 IVG).
Dennoch kann die Invalidenversicherung keine Brustprothese als Hilfsmittel abgeben (Art. 21 IVG und 14 IVV).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 4 und 8 IVG, Art. 21 IVG