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Regeste

Versorgerschaden (Art. 45 Abs. 3 OR), Genugtuung (Art. 47 OR).
Bedürftigkeit der unterstützten Person (Erw. III 1-2).
Erwerbsfähigkeit des Versorgers; massgebendes Einkommen (Erw. III 3-4); Berücksichtigung von Tatsachen, die sich nach dem Tod ereignet haben? (Erw. III 6).
Einkommen des Ehemannes (Versorgers), das für die Ehefrau (Versorgte) aufgewendet wurde (Erw. III 5).
Anrechnung erbrechtlicher Vorteile (Erw. III 7).
Herabsetzung der Entschädigung wegen Mitverschuldens oder krankhafter Veranlagung der unterstützten Person? (Erw. III 8).
Bestimmung der Genugtuungssumme (Erw. IV).

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 45 Abs. 3 OR, Art. 47 OR