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Regeste

Schweizerisch-italienisches Abkommen über Soziale Sicherheit (Art. 8 lit. a).
Saisonarbeiter können ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, wenn sie daselbst dauernd zu verbleiben beabsichtigen und ihre Aufenthaltszeit zur Erlangung einer Ganzjahresbewilligung genügt.