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Regeste

Dauer der Rentenkürzung bei grobfahrlässig verursachter Invalidität (Art. 7 IVG).
Die Kürzung soll grundsätzlich so lange währen, als die Kausalität des Verschuldens nachwirkt (Bestätigung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 7 IVG