Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
581 ähnliche Seiten gefunden für atf://106-IA-1
  1. 11.08.2000 1P.102/2000 Relevanz 100%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Unterrichtswesen und Berufsausbildung
  2. 18.10.2002 2P.140/2002 Relevanz 98%
    II. Öffentlich-rechtliche Abteilung
    Unterrichtswesen und Berufsausbildung
  3. 02.08.2007 2P.44/2007 Relevanz 97%
    II. Öffentlich-rechtliche Abteilung
    Unterrichtswesen und Berufsausbildung
    Art. 8, 9 und 29 BV (Lizentiatsprüfung)
  4. 09.08.2004 2P.83/2004 Relevanz 97%
    II. Öffentlich-rechtliche Abteilung
    Grundrecht
  5. 12.10.2001 2P.203/2001 Relevanz 95%
    II. Öffentlich-rechtliche Abteilung
    Unterrichtswesen und Berufsausbildung
  6. 19.10.2004 2P.137/2004 Relevanz 94%
    II. Öffentlich-rechtliche Abteilung
    Grundrecht
  7. 21.11.2011 2D 25/2011 Relevanz 93%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Grundrecht
    Nichtbestehen der Anwaltsprüfung
  8. 05.09.2000 1P.214/2000 Relevanz 78%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Unterrichtswesen und Berufsausbildung
  9. 29.06.2021 2C 33/2021 Relevanz 76%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Unterrichtswesen und Berufsausbildung
    Schulzuweisung
  10. 05.06.2012 2C 392/2012 Relevanz 57%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Unterrichtswesen und Berufsausbildung
    Härtefall § 27 der Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge

Suchtipp

Das Suchresultat präsentiert sich dreigeteilt:

  1. Fundmenge: exakte Treffer. Alle Suchbegriffe kommen exakt vor.
  2. Fundmenge: flexionsunabhängige, vollständige Treffer. Alle Suchbegriffe kommen vor, jedoch in unterschiedlicher Flexionsform zu der Anfrage.
  3. Fundmenge: unvollständige Treffer. Teile der Suchbegriffe kommen nicht oder nur in anderen Zusammensetzungen vor.