Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
736 ähnliche Seiten gefunden für atf://137-II-419
  1. 20.09.2011 2C 480/2010 Relevanz 100% publiziert
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Grundstückgewinnsteuer 2007
  2. 28.09.2017 2C 70/2017 Relevanz 83% publiziert
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Grundstückgewinnsteuer 2010; Steueraufschub
  3. 07.03.2017 2C 306/2016 Relevanz 83% publiziert
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Grundstückgewinnsteuer
  4. 19.12.2012 2C 337/2012 Relevanz 83%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Grundstückgewinnsteuer; Doppelbesteuerung
  5. 25.09.2019 2C 648/2018 Relevanz 78%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Grundstückgewinnsteuer
  6. 20.01.2023 9C 614/2022 Relevanz 69%
    III. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Grundstückgewinnsteuer
  7. 06.09.2012 2C 383/2012 Relevanz 69%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Direkte Bundessteuern 2007 und 2008
  8. 02.03.2004 2A.311/2003 Relevanz 69% publiziert
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
  9. 05.09.2014 2C 1135/2013 Relevanz 69%
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Grundstückgewinnsteuer (Rückerstattung)
  10. 09.02.2015 2C 583/2014 Relevanz 69% publiziert
    II. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
    Grundstückgewinnsteuer (mehrmaliger, verschiedenartiger Steueraufschub)

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung