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    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB), grobe Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 2 SVG)
  10. 12.02.2009 4D 141/2008 Relevanz 56%
    I. zivilrechtliche Abteilung
    Vertragsrecht
    unentgeltliche Rechtspflege

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Beispiel: "Konvention zum Schutz der Menschenrechte"