Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
3067 ähnliche Seiten gefunden für aza://23-06-2009-6B_391-2009
  1. 23.06.2009 6B 391/2009 Relevanz 100%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Führen eines Personenwagens in angetrunkenem Zustand
  2. 22.03.2017 6B 1042/2016 Relevanz 90%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Fahren in fahrunfähigem Zustand; Grundsatz in dubio pro reo
  3. 15.08.2000 1P.88/2000 Relevanz 64%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Strafprozess
  4. 05.09.2023 6B 499/2023 Relevanz 64%
    I. strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Irreführung der Rechtspflege, Fahren in fahrunfähigem Zustand; Beweisvereitelung, Unschuldsvermutung, Willkür etc.
  5. 21.05.2012 6B 751/2011 Relevanz 64%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Führen eines Motorfahrzeuges in qualifiziert fahrunfähigem Zustand; Willkür, rechtliches Gehör, Grundsatz in dubio pro reo
  6. 08.03.2004 1P.564/2003 Relevanz 64%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Verfahren
  7. 13.11.2017 1C 565/2017 Relevanz 60%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Strassenbau und Strassenverkehr
    Führerausweisentzug
  8. 29.06.2005 U 346/04 Relevanz 59%
    Eidgenössisches Versicherungsgericht
    Unfallversicherung
    Unfallversicherung
  9. 10.02.2003 6A.87/2002 Relevanz 59%
    Strafrechtliche Abteilung
    Strassenbau und Strassenverkehr
  10. 28.01.2015 6B 648/2014 Relevanz 59% publiziert
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Mehrfacher Mord, qualifizierter Raub, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub und Mord, Willkür, Gutachten etc.

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.