Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
3100 ähnliche Seiten gefunden für aza://28-12-2009-6B_571-2009
  1. 28.12.2009 6B 571/2009 Relevanz 100%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Grobe Verletzung von Verkehrsregeln (Schweigen des Angeklagten zur Identität des Fahrzeuglenkers)
  2. 29.06.2010 6B 439/2010 Relevanz 98%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Widerhandlungen gegen das SVG (Unschuldsvermutung)
  3. 08.04.2004 1P.428/2003 Relevanz 64%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Verfahren
  4. 26.08.2014 6B 515/2014 Relevanz 54%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Einfache Verletzung von Verkehrsregeln; Willkür
  5. 07.10.2010 6B 628/2010 Relevanz 54%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Verkehrsbusse
  6. 29.03.2010 6B 1053/2009 Relevanz 54%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Grobe Verkehrsregelverletzung
  7. 11.10.2022 6B 1168/2020 Relevanz 54%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Qualifiziert grobe Verletzung von Verkehrsregeln; Strafzumessung; Willkür, in dubio pro reo
  8. 19.04.2012 6B 812/2011 Relevanz 50%
    Strafrechtliche Abteilung
    Strafprozess
    Einfache Verletzung der Verkehrsregeln; Willkür
  9. 06.07.2018 6B 243/2018 Relevanz 50%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Mehrfache vorsätzliche grobe Verkehrsregelverletzung usw.; willkürliche Beweiswürdigung, Grundsatz in dubio pro reo
  10. 29.07.2021 6B 235/2021 Relevanz 50%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Verletzung der Verkehrsregeln; willkürliche Beweiswürdigung; Grundsatz in dubio pro reo

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.