Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
985 ähnliche Seiten gefunden für aza://22-11-2000-6S-166-1999
  1. 02.11.2012 1B 413/2012 Relevanz 10%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Strafprozess
    Strafverfahren; Nichtanhandnahme
  2. 30.07.2003 4C.109/2003 Relevanz 10%
    I. zivilrechtliche Abteilung
    Vertragsrecht
  3. 13.01.2014 6B 210/2013 Relevanz 10%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Vergewaltigung, sexuelle Belästigung; Schadenersatz und Genugtuung
  4. 15.03.2017 1C 148/2017 Relevanz 10%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Strafprozess
    Ausstand / Rechtsverzögerung / Ermächtigung
  5. 05.10.2018 6B 940/2018 Relevanz 10%
    Strafrechtliche Abteilung
    Strafprozess
    Nichtanhandnahme, Nichteintreten
  6. 28.11.2019 6B 1102/2019 Relevanz 10%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Belästigung
  7. 15.02.2011 6B 7/2011 Relevanz 10%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Abs. 1 StGB); Schadenersatz und Genugtuung
  8. 08.06.2012 1B 45/2012 Relevanz 10%
    I. öffentlich-rechtliche Abteilung
    Strafprozess
    Strafverfahren; unengeltliche Rechtsverbeiständung der Privatklägerschaft
  9. 01.10.2007 4A 238/2007 Relevanz 10%
    I. zivilrechtliche Abteilung
    Vertragsrecht
    Arbeitsvertrag; fristlose Kündigung
  10. 12.05.2007 6B 112/2007 Relevanz 10%
    Strafrechtliche Abteilung
    Straftaten
    Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Hausfriedensbruch, mehrfache sexuelle Belästigung

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung