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Eidgenössisches Versicherungsgericht 
Tribunale federale delle assicurazioni 
Tribunal federal d'assicuranzas 
 
Sozialversicherungsabteilung 
des Bundesgerichts 
 
Prozess 
{T 0} 
I 789/05 
 
Entscheid vom 2. Februar 2006 
III. Kammer 
 
Besetzung 
Präsident Ferrari, Bundesrichter Meyer und Lustenberger; Gerichtsschreiberin Bollinger 
 
Parteien 
IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Brauer- 
strasse 54, 9016 St. Gallen, Beschwerdeführerin, 
 
gegen 
 
B.________, 1987, Beschwerdegegnerin, vertreten 
durch ihre Beiständin 
 
Vorinstanz 
Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, St. Gallen 
 
(Entscheid vom 17. Oktober 2005) 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 2. November 2005 gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Oktober 2005 mit Schreiben vom 4. November 2005 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Eidg. Versicherungsgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen und dem Bundesamt für Sozialversicherung zugestellt. 
 
Luzern, 2. Februar 2006 
 
Im Namen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts 
Der Präsident der III. Kammer: Die Gerichtsschreiberin: