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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
6B_1181/2015  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 3. Dezember 2015  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiber C. Monn. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Freiburg, Postfach 1638, 1701 Freiburg, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Entschädigung der amtlichen Verteidigung, überspitzter Formalismus, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 13. Oktober 2015. 
 
 
Erwägungen:  
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 zurückgezogen. 
 
 
Demnach verfügt der Präsident:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 3. Dezember 2015 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Denys 
 
Der Gerichtsschreiber: C. Monn