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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0} 
I 723/06 
 
Entscheid vom 6. März 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Bundesrichter Lustenberger, Seiler, 
Gerichtsschreiberin Bollinger Hammerle. 
 
Parteien 
G.________, 1952, Beschwerdeführerin, 
vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Hebeisen, Löwenstrasse 12, 8280 Kreuzlingen, 
 
gegen 
 
IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Brauerstrasse 54, 9016 St. Gallen, Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen 
vom 25. August 2006. 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 28. September 2006 gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. August 2006 mit Schreiben vom 13. Februar 2007 zurückgezogen hat, 
 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Der Beschwerdeführerin wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 500.- zurückerstattet. 
4. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen, der Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
Luzern, 6. März 2007 
 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: