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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
4A_283/2014  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 16. September 2014  
 
I. zivilrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichterin Niquille, als Instruktionsrichterin, 
Gerichtsschreiberin Reitze. 
 
Verfahrensbeteiligte 
A.________, 
vertreten durch Advokatin Sonja Ryf, 
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
B.________ Gesundheitsorganisation,  
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Krankentaggeld, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 29. Januar 2014. 
 
 
In Erwägung,  
dass die Beschwerdeführerin das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 29. Januar 2014 mit Beschwerde in Zivilsachen anfocht und gleichzeitig ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte; 
dass dieses Gesuch mit Verfügung vom 26. August 2014 abgewiesen und die Beschwerdeführerin zur Zahlung eines Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 2'500.-- bis spätestens am 12. September 2014 aufgefordert wurde; 
dass die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 12. September 2014 mitteilte, namens und auftrags ihrer Mandantin, die Beschwerde zurückzuziehen; 
dass das bundesgerichtliche Verfahren damit gemäss Art. 32 Abs. 2 BGG durch die Instruktionsrichterin als Einzelrichterin abzuschreiben ist; 
dass die reduzierten Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG); 
dass der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zuzusprechen ist; 
 
 
verfügt die Instruktionsrichterin:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.  
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 
 
3.  
Der Beschwerdegegnerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 
 
4.  
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 16. September 2014 
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Die Instruktionsrichterin: Niquille 
 
Die Gerichtsschreiberin: Reitze