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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
6B_192/2007 /AML /hum 
 
Abschreibungsverfügung 
vom 19. Juni 2007 
Strafrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Schneider, Präsident, 
Gerichtsschreiberin Arquint Hill. 
 
Parteien 
Eigentümer X.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen 
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern. 
 
Gegenstand 
Kostenauflage, 
 
Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern, Kriminal- und Anklagekommission, vom 27. April 2007. 
 
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 18. Juni 2007 zurückgezogen. 
 
Demnach wird verfügt: 
1. 
Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Kosten erhoben. 
3. 
Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern und dem Obergericht des Kantons Luzern, Kriminal- und Anklagekommission, schriftlich mitgeteilt. 
Lausanne, 19. Juni 2007 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: