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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0} 
I 1006/06 
 
Urteil vom 23. Januar 2007 
II. sozialrechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter U. Meyer, Präsident, 
Bundesrichter Lustenberger, 
Gerichtsschreiber Schmutz. 
 
Parteien 
J.________, 1959, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Ehrenzeller, Engelgasse 214, 9053 Teufen, 
 
gegen 
 
Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Lagerhausstrasse 19, 8400 Winterthur, Beschwerdegegner. 
 
Gegenstand 
Invalidenversicherung, 
 
Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom.6. Oktober 2006 
 
Nachdem die Beschwerdeführerin die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 24. November 2006 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 6. Oktober 2006 mit Schreiben vom 16. Januar 2007 zurückgezogen hat, 
beschliesst das Bundesgericht: 
1. 
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird als durch Rückzug erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
3. 
Dieser Entscheid wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt. 
 
Luzern, 23. Januar 2007 
 
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: