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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
6B_285/2016  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 25. April 2016  
 
Strafrechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Denys, Präsident, 
Gerichtsschreiber C. Monn. 
 
Verfahrensbeteiligte 
X.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen  
 
Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Bahnhofstrasse 29, 8200 Schaffhausen, 
Beschwerdegegnerin. 
 
Gegenstand 
Versuchter Raub, Drohung gegen Beamte, 
rechtswidrige Einreise, 
 
Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 26. Februar 2016. 
 
 
Erwägungen:  
Am 19. April 2016 teilte der Beschwerdeführer dem Bundesgericht schriftlich mit, er wolle mit diesem Schreiben seinen Rekurs gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen "annuler", und er akzeptiere dessen Entscheid. 
 
 
Demnach verfügt der Präsident:  
 
1.  
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
 
2.   
Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 
 
3.   
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 25. April 2016 
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Denys 
 
Der Gerichtsschreiber: C. Monn