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Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
{T 0/2} 
1C_419/2007 
 
Verfügung vom 27. November 2007 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung 
 
Besetzung 
Bundesrichter Féraud, Präsident, 
Gerichtsschreiber Pfäffli. 
 
Parteien 
- X.________, 
- Y.________, 
Beschwerdeführer, 
 
gegen 
 
Landrat des Kantons Glarus, 8750 Glarus. 
 
Gegenstand 
Beschwerde in Bezug auf die ausserordentliche Landsgemeinde vom 25. November 2007, 
 
Beschwerde gegen die Beschlüsse vom 10. und 
24. Oktober 2007 des Landrats des Kantons Glarus. 
 
In Erwägung: 
dass X.________ und Y.________ mit Eingabe vom 23. November 2007 Beschwerde gegen das "Memorial für die ausserordentliche Landsgemeinde des Kantons Glarus 2007" erhoben haben; 
dass X.________ und Y.________ mit Schreiben vom 26. November 2007 ihre Beschwerde vom 23. November 2007 zurückgezogen haben; 
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist; 
dass keine Kosten zu erheben sind; 
 
verfügt der Präsident: 
1. 
Das Verfahren 1C_419/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 
2. 
Es werden keine Kosten erhoben. 
3. 
Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern und dem Landrat des Kantons Glarus schriftlich mitgeteilt. 
Lausanne, 27. November 2007 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: 
 
Féraud Pfäffli