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805 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://100-V-162
  1. 100 V 162
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil vom 29. August 1974 i.S. Reinolter gegen Schweizerische Ausgleichskasse und Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen
    Regeste [D, F, I] Rückforderung einer irrtümlich ausgerichteten Rente (Art. 47 Abs. 1 AHVG). Der Grundsatz des Vertrauensschutzes tritt gegenüber einer zwingend und unmittelbar aus dem Gesetz sich ergebenden Sonderregelung zurück (Erw. 4). Einjährige Verjährungsfrist des...
  2. 129 V 70
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil i.S. T., Erbe des S., gegen 1. Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Zürich, 2. Bezirksrat Zürich, und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich P 41/00 vom 8. Oktober 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 1 ELV; Art. 143 Abs. 2 OR in Verbindung mit Art. 603 Abs. 1 ZGB. Macht die Verwaltung nach dem Tod einer Ergänzungsleistungen empfangenden Person die Rückerstattung zu Unrecht ausgerichteter Versicherungsleistungen geltend, genügt es für di...
  3. 119 V 298
    Relevanz
    43. Urteil vom 1. September 1993 i.S. B. gegen Krankenkasse KKB und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 6bis KUVG, Art. 16 Abs. 3 Satz 1 AHVG: Rückerstattung von zuviel bezahlten Krankenkassenprämien. Bei Fehlen einer statutarischen Regelung ist auf den Rückforderungsanspruch des Versicherten sinngemäss die Rückerstattungsordnung nach Art. 16 Abs. 3 ...
  4. 96 V 72
    Relevanz
    17. Urteil vom 30. Juni 1970 i.S. Ausgleichskasse der Stickereiindustrie gegen Erben des Züst und Rekurskommission für Sozialversicherung des Kantons Appenzell AR
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG und Art. 79 Abs. 1 AHVV: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Renten. - Mit dem Tod des Rückerstattungspflichtigen geht die Rückerstattungsschuld - falls die Erbschaft nicht ausgeschlagen wurde - auf die Erben über, doch ist den Er...
  5. 109 V 245
    Relevanz
    43. Extrait de l'arrêt du 9 décembre 1983 dans la cause Walther contre Caisse cantonale vaudoise de compensation et Tribunal des assurances du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 79 Abs. 4 AHVV. Insoweit diese Verordnungsbestimmung materiell von Art. 47 Abs. 1 AHVG abweicht, ist sie durch die Delegationsnorm des Art. 47 Abs. 3 AHVG nicht gedeckt.
  6. 111 V 14
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil vom 22. Januar 1985 i.S. Liotta gegen Schweizerische Ausgleichskasse und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die AHV
    Regeste [D, F, I] Art. 47 AHVG. - Die relative einjährige Verjährungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Verwaltung bei Beachtung der ihr zumutbaren Aufmerksamkeit erkennen muss, dass die Voraussetzungen der Rückerstattung gegeben sind. Der Verwaltung müssen alle im konk...
  7. 110 V 298
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil vom 30. Juli 1984 i.S. Ausgleichskasse AGRAPI gegen G. und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 49 IVG, Art. 85 Abs. 2 IVV. - Die eine frühere Verfügung berichtigende Wiedererwägung zieht grundsätzlich die Pflicht zur Rückerstattung der von der Invalidenversicherung zu Unrecht bezogenen Leistung nach sich (Art. 47 Abs. 1 ...
  8. 107 V 79
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    16. Auszug aus dem Urteil vom 21. April 1981 i.S. Schönenberg gegen Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG. Eine grosse Härte im Sinne der Gesetzesbestimmung liegt vor, wenn das anrechenbare Einkommen die nach Art. 42 Abs. 1 AHVG anwendbare und um 50% erhöhte Einkommensgrenze nicht erreicht (Änderung der Rechtsprechung).
  9. 126 V 48
    Relevanz
    10. Urteil vom 21. Januar 2000 i. S. Staatssekretariat für Wirtschaft gegen H. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG; Art. 79 Abs. 1bis, 1ter und 1quater AHVV; Art. 95 Abs. 2 AVIG: Erlassvoraussetzung der grossen Härte. Ab 1. Januar 1997 sind bei der Prüfung der für den Erlass von Rückforderungen der Arbeitslosenversicherung vorausgesetzten grossen...
  10. 108 V 4
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil vom 13. Januar 1982 i.S. Bänziger gegen Ausgleichskasse Zürcher Arbeitgeber und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die AHV
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 2 AHVG. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren ist vom Zeitpunkt an zu berechnen, in welchem die Leistung effektiv erbracht worden ist.

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