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Art. 4 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 29 Abs. 2 und Art. 22 IVG : Eingliederung vor Rente.
Der Rentenanspruch kann nicht entstehen, solange Eingliederungsmassnahmen durchgeführt und dafür Taggelder ausgerichtet werden.
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Art. 29 Abs. 2 und