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12 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://101-IV-129
  1. 101 IV 129
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. April 1975 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Oberlandes-Bern und Geschworenengericht des I. Bezirks des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Es ist ein Verstoss gegen Art. 4 BV gegeben, wenn das Gericht in Fragen, deren Beantwortung besondere Fachkenntnisse voraussetzt, von den Folgerungen einer Expertise gemäss Art. 43 Ziff. 1 Abs. 3 StGB abweicht, ohne dass beg...
  2. 92 I 201
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Urteil vom 28. September 1966 i.S. Gisler gegen Menzi und Obergericht des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Art. 59 BV. Die Forderungsklage, mit welcher Ansprüche aus einem Mietvertrag geltend gemacht werden, ist auch dann eine persönliche Ansprache, wenn es sich um die Miete an einem Grundstück handelt.
  3. 129 III 181
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung i.S. A. gegen B. (Berufung) 4C.56/2002 vom 21. Oktober 2002
    Regeste [D, F, I] Gefälligkeitshandlungen ohne Rechtsbindungswillen. Analoge Anwendung von Art. 422 Abs. 1 OR betreffend Schadenersatzpflicht des Geschäftsherrn auf Gefälligkeitshandlungen ohne Geschäftsbindungswille (E. 3 und 4).
  4. 104 V 84
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil vom 16. Mai 1978 i.S. Menzi gegen Ausgleichskasse SPIDA und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft
    Regeste [D, F, I] Vergütung der Kosten der Ersatzbatterien von Elektrofahrstühlen (Art. 14 IVV und Art. 7 Abs. 2 und 3 HV vom 29. November 1976). Die Regelung in der Wegleitung zur HV, wonach Elektrofahrstuhlbatterien anders behandelt werden als Autobatterien, verstösst ...
  5. 101 IV 124
    Relevanz 10%
    33. Urteil des Kassationshofes vom 28. Mai 1975 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen Pfister
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 und 3 StGB; Verwahrung geistig Abnormer. 1. Schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (Erw. 2). 2. Notwendigkeit der Verwahrung; Bedeutung des Gutachtens (Erw. 3).
  6. 100 IV 142
    Relevanz 10%
    36. Urteil des Kassationshofes vom 15. Juli 1974 i.S. Bretscher gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Wo als andere sichernde Massnahme die Einweisung in eine Anstalt im Sinne des Art. 43 StGB in Frage steht, hat der Richter so zu verfahren, wie es Art. 43 Ziff. 1 Abs. 3 vorschreibt, d.h. ein Gutachten einzuholen.
  7. 128 IV 241
    Relevanz 9%
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Bewährungsdienst Zürcher Oberland (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.146/2002 vom 13. August 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 43 StGB; Vollstreckung aufgeschobener Strafen. Psychiatrische Begutachtung bei der Anordnung, Abänderung oder Aufhebung von Massnahmen gemäss Art. 43 StGB. Zusammenfassung der Rechtsprechung. Anforderungen an die Aktualität eines Gutachtens.
  8. 116 IV 101
    Relevanz 9%
    20. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 20 juin 1990 dans la cause G. c. Ministère public du canton de Vaud (recours en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 13 Abs. 2, 43 Ziff. 1 Abs. 3 und Ziff. 2 Abs. 2 StGB (ambulante Behandlung). - Der Richter muss auch hinsichtlich der Frage, ob im Hinblick auf eine ambulante Behandlung der Vollzug der Strafe aufzuschieben sei oder nicht, ein Gutachten einholen. -...
  9. 118 IV 105
    Relevanz 9%
    21. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Mai 1992 i.S. N. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde).
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Verwahrung; Begutachtung des Täters. Vor der Verwahrung nach Art. 42 StGB ist in der Regel ein Gutachten über den Täter einzuholen (E. 1e).
  10. 130 IV 49
    Relevanz 9%
    8. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Amt für Justizvollzug sowie Verwaltungsgericht des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde) 6A.2/2004 vom 21. Juli 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 43 StGB; Zwangsmedikation; Zuständigkeit. Die Vollzugsbehörden sind für die Anordnung einer Zwangsmedikation zuständig, wenn sie dem Massnahmezweck und der Behandlungsart entspricht, die der Richter im Strafurteil vorgezeichnet hat (E. 3).

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