Regeste
Wucher. Art. 157 Ziff. 1 Abs. 1 StGB.
1. Offenbares Missverhältnis: Fall von Mietzinserhebungen auf Wohnungen, die zuerst der Kontrolle, dann der Mietzinsüberwachung unterstanden (Erw. 1-4).
2. Ausbeutung der Notlage (Erw. 5).
Art. 61 Abs. 1 StGB.
Veröffentlichung des Urteils im Falle der Erhebung wucherischer Mietzinse (Erw. 6).