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93 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://101-IV-270
  1. 101 IV 270
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    61. Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1975 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Ob die vom Richter angeordnete ambulante Behandlung mit dem unverzüglichen Vollzug der Freiheitsstrafe vereinbar sei oder nicht, ist Ermessensfrage.
  2. 106 IV 236
    Relevanz
    61. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Juni 1980 i.S. K. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 13 StGB. Rechtsmittel bei psychiatrischer Begutachtung. 1. Kritik an einem psychiatrischen Gutachten und an dessen Würdigung durch den kantonalen Richter ist mit staatsrechtlicher Beschwerde zu erheben. 2. Ob der Geisteszustand des Täters zur Zeit ...
  3. 100 IV 201
    Relevanz
    51. Urteil des Kassationshofes vom 29. November 1974 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Nur wenn die Durchführung oder der Heilerfolg der Behandlung es erfordern, ist der Strafvollzug aufzuschieben.
  4. 120 IV 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Februar 1994 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 StGB; Aufschub des Strafvollzugs zwecks ambulanter Behandlung. Auch eine Strafe von mehr als 18 Monaten (hier: zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen qualifizierter Vergewaltigung) kann zu Gunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschob...
  5. 129 IV 161
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    22. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.394/2001 vom 27. Februar 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 StGB; Aufschub des Strafvollzuges zugunsten einer ambulanten Massnahme. Voraussetzungen des Strafaufschubes. Abwägung und Gewichtung der gesetzlichen Sanktionszwecke (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4). Falls Erfolgsaussichten...
  6. 125 IV 225
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    35. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. November 1999 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen T. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 3 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 44 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; ambulante Behandlung bei Trunk- und Rauschgiftsüchtigen, Geltungsbereich der Verweisung auf die Bestimmung für Massnahmen an geistig Abnormen. Die Verweisung in Art. 44 Ziff. 1 Abs. 1 Satz ...
  7. 124 IV 246
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    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Oktober 1998 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; ambulante Massnahme, Begriff der ärztlichen Behandlung. Der Begriff der ärztlichen Behandlung ist weit zu fassen; darunter können sämtliche Behandlungsformen im medizinischen Umfeld und auch solche der Paramedizin fallen, un...
  8. 134 III 289
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    49. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Vormundschaftsbehörde Y. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_58/2008 vom 27. Februar 2008
    Regeste [D, F, I] Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Über die Zuständigkeit für die Anordnung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in den Fällen von Art. 397b Abs. 2 ZGB (E. 2). Überprüfung der Recht- und Verhältnismässigkeit einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung...
  9. 121 IV 303
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    49. Urteil des Kassationshofes vom 24. November 1995 i.S. G. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 und Ziff. 3 Abs. 2 StGB; Vollzug der zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschobenen Freiheitsstrafe. Der Entscheid, ob sich die ambulante Behandlung als unzweckmässig erweist, ist von der zuständigen Vollzugsbehörde in einer ...
  10. 103 IV 140
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. September 1977 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Bern gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Verwahrung. Die Verwahrung darf nur unterbleiben, wenn die Gefährdung der Öffentlichkeit auf andere Weise, insbesondere durch eine entsprechend lange Freiheitsstrafe behoben wird.

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Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"