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262 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://101-IV-317
  1. 101 IV 317
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    73. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Juni 1975 i.S. S. gegen Generalprokurator des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB, Wiederaufnahme des Verfahrens. Erheblich sind auch neue Tatsachen und Beweismittel, die bloss eine Änderung im Schuldspruch zu bewirken vermögen (Änderung der Rechtsprechung).
  2. 109 IV 173
    Relevanz
    48. Estratto della sentenza del 19 maggio 1983 della Corte di cassazione penale nella causa G. e K. c. Procura pubblica sopracenerina (ricorso per cassazione)
    Regeste [D, F, I] Wiederaufnahme des Verfahrens, Art. 397 StGB; Kognition des Bundesgerichts im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde. Ob eine Tatsache oder ein Beweismittel dem Sachrichter bekannt war, ist eine Tatfrage, über die der mit dem Revisionsgesu...
  3. 116 IV 353
    Relevanz
    65. Urteil des Kassationshofes vom 28. September 1990 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB. Voraussetzungen der Revision. 1. Tat- und Rechtsfragen (E. 2b). 2. Die Neuheit einer Tatsache kann nicht mit der Begründung verneint werden, der Gesuchsteller berufe sich zu deren Beweis auf ein altes Beweismittel (E. 3a). 3. Ein in einem...
  4. 107 IV 133
    Relevanz
    37. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 6 mars 1981 dans la cause Ministère public de l'Etat de Fribourg contre M. (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB; Wiederaufnahme des Verfahrens. 1. Eine Entscheidung, mit welcher ein Revisionsbegehren gutgeheissen wird, ist nicht ein letztinstanzliches Urteil im Sinne von Art. 268 Ziff. 1 StGB und kann deshalb nicht Gegenstand einer eidg. Nichtigkeit...
  5. 117 IV 40
    Relevanz
    11. Urteil des Kassationshofes vom 21. Januar 1991 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB, § 449 Ziff. 3 StPO/ZH; Revision. Wird mit einem Revisionsbegehren eine Massnahme (hier: ambulante Behandlung bei gleichzeitigem Strafaufschub) anstelle einer unbedingten Freiheitsstrafe angestrebt, liegt eine Wiederaufnahme des Verfahrens...
  6. 92 IV 177
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    46. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. November 1966 i.S. Müller gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB. Das Verfahren muss von Bundesrechts wegen erst wiederaufgenommen werden, wenn eine neue erhebliche Tatsache dargetan ist oder ein neues erhebliches Beweismittel vorliegt (Änderung der Rechtsprechung).
  7. 122 IV 66
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    12. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale du 22 janvier 1996 dans la cause S. contre Ministère public du canton de Vaud (pourvoi en nullité)
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB; Wiederaufnahme des Verfahrens. Neu im Sinne dieser Bestimmung sind Beweismittel dann, wenn sie dem Richter nicht zur Kenntnis gelangt sind, nicht aber dann, wenn der Richter deren Tragweite falsch gewürdigt hat. Selbst Tatsachen und Bewei...
  8. 100 IV 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. März 1974 i.S. Greber gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] 1. Begriff von Mittäterschaft und Anstiftung (Erw. 4). 2. Der Mittäter, der einen anderen zur Tat anstiftet, ist nur wegen Mittäterschaft, nicht auch wegen Anstiftung strafbar (Erw. 5).
  9. 100 IV 248
    Relevanz
    63. Urteil des Kassationshofes vom 13. Dezember 1974 i.S. Iten gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB. Als Urteile im Sinne dieser Bestimmung sind Entscheide sowohl der Gerichte als auch der Verwaltungsbehörden zu betrachten.
  10. 99 IV 183
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. September 1973 i.S. Golta gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 397 StGB. Eine zur Zeit des früheren Verfahrens aus den Akten ersichtliche, aber vom urteilenden Gericht übersehene massgebliche Tatsache hat als nicht bekannt im Sinne der erwähnten Bestimmung zu gelten.

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