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153 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://101-V-161
  1. 101 V 161
    Relevanz
    33. Urteil vom 9. Juli 1975 i.S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Knoll und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Die Haftung der Militärversicherung für Gesundheitsschäden, die der einrückende Wehrmann ordnungsgemäss meldet, ohne aber entlassen zu werden (Art. 5 Abs. 3 MVG), setzt nicht voraus, dass seine Entlassungsbedürftigkeit damals erkennbar gewesen sei.
  2. 111 V 141
    Relevanz
    30. Arrêt du 12 août 1985 dans la cause Office fédéral de l'assurance militaire contre Stocky et Cour de justice du canton de Genève
    Regeste [D, F, I] Art. 5 MVG. - Liegt eine während des Dienstes gemeldete Gesundheitsschädigung vor, so sind nur die Art. 4 und 5, nicht aber Art. 6 MVG anwendbar. - Art. 5 Abs. 3 MVG begründet einen Fall voller Bundeshaftung während zwölf Monaten nach der Entlassung. Di...
  3. 105 V 225
    Relevanz
    50. Urteil vom 5. Juli 1979 i. S. Eidgenössische Militärversicherung gegen Bucher und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 MVG. - Es genügt die blosse Feststellung irgendwelcher Beschwerden oder Symptome während des Dienstes, wenn diese Erscheinungen wahrscheinlich mit der geltend gemachten Gesundheitsschädigung zusammenhängen (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3)...
  4. 105 V 39
    Relevanz
    10. Urteil vom 18. Januar 1979 i.S. May gegen Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 1 MVG. - Art. 1 MVG umschreibt den Kreis der versicherten Personen abschliessend. - Unter den Begriff der Aushebung (Abs. 1 Ziff. 3a) fällt nur die Prüfung der Diensttauglichkeit und die Zuteilung zu einer Waffengattung. Die vorangehende Einschreib...
  5. 104 V 168
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil vom 4. August 1978 i.S. W. gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 1 Abs. 1 Ziff. 3 lit. a und Art. 3 MVG. Die Sekretäre der sanitarischen Untersuchungskommissionen sind nur während der Dauer der einzelnen Aushebung bzw. sanitarischen Musterung versichert.
  6. 103 V 177
    Relevanz
    40. Urteil vom 27. Dezember 1977 i.S. Michel gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 5 MVG. Zur Haftung der Militärversicherung für Zahnschäden (Zusammenfassung und Präzisierung der Rechtsprechung).
  7. 96 V 95
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil vom 9. Juni 1970 i.S. Maffeis gegen Schweiz. Unfallversicherungsanstalt und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 121 KUVG. Der Sozialversicherungsrichter muss den rechtserheblichen Sachverhalt von Amtes wegen feststellen (Präzisierung der Rechtsprechung).
  8. 127 II 289
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 24. Juli 2001 i.S. S. gegen Schweizerische Eidgenossenschaft sowie Rekurskommission VBS, II. Abteilung (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 135 Abs. 1 und 3 MG; Verhältnis der Haftung des Bundes nach Militärgesetz zur Haftung nach Militärversicherungsgesetz. Gemäss Art. 135 Abs. 3 MG richtet sich die Haftung des Bundes bei Tatbeständen, die unter andere Haftungsbestimmungen fallen, nac...
  9. 123 V 137
    Relevanz
    24. Extrait de l'arrêt du 9 juillet 1997 dans la cause Office fédéral de l'assurance militaire contre M. et Tribunal administratif du canton de Genève
    Regeste [D, F, I] Art. 6 MVG: Haftung der Militärversicherung für psychische Störungen (Spätfolgen), die im Anschluss an einen im Dienst erlittenen Unfall auftreten. Um zu entscheiden, ob zwischen dem Unfall und den psychischen Störungen ein adäquater Kausalzusammenhang ...
  10. 115 V 111
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil vom 18. April 1989 i.S. W. gegen Personalfürsorgestiftung der K. AG und Obergericht des Kantons Aargau
    Regeste [D, F, I] Art. 331a Abs. 2, Art. 339b Abs. 1 OR: Forderung des Arbeitnehmers. Anteil an den Arbeitgeberbeiträgen bei Austritt und späterem Wiedereintritt in die gleiche Firma.

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