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Scrittura aggrandita
 

Regeste a

Personal Unblocking Key (PUK); Art. 269 und 272 StPO.
Der PUK, der das Auslesen der Daten von einer SIM-Karte ermöglicht, gehört nicht zu den unter das Fernmeldegeheimnis fallenden Verkehrsdaten, sondern zu den Bestandesdaten, die unabhängig von einem bestimmten Fernmeldeverkehr vorhanden sind. Die staatsanwaltschaftliche Aufforderung zur Herausgabe des PUK-Codes bedarf daher nicht der Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht (E. 1).

Regeste b

Inhalt des Gutachtensauftrags, Hinweis auf die Straffolgen eines falschen Gutachtens (Art. 184 Abs. 2 lit. f StPO); dauernd bestellte oder amtliche Sachverständige (Art. 183 Abs. 2 StPO).
Auch dauernd bestellte oder amtliche Sachverständige müssen auf die Straffolgen eines falschen Gutachtens hingewiesen werden. Die Vorschrift betreffend Belehrung ist jedenfalls insoweit lediglich eine Ordnungsvorschrift. Das Gutachten eines dauernd bestellten oder amtlichen Sachverständigen ist daher auch bei Fehlen der Belehrung verwertbar (E. 3).

Regeste c

Lebenslängliche Verwahrung (Art. 64 Abs. 1bis StGB); besonders schwere Beeinträchtigung der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität (Art. 64 Abs. 1bis lit. a StGB); sexuelle Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB).
Durch die Straftat der sexuellen Nötigung wird die physische, psychische oder sexuelle Integrität des Opfers nicht eo ipso besonders schwer beeinträchtigt. Besonders schwere Beeinträchtigung im konkreten Fall verneint (E. 4.3.3-4.3.5).

Regeste d

Verbot der Folter oder unmenschlicher Strafen (Art. 3 EMRK); Recht auf Freiheit, Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs, Überprüfung durch das Gericht (Art. 5 Ziff. 4 EMRK).
Offengelassen, ob die lebenslängliche Verwahrung mit der EMRK vereinbar ist. Offengelassen, ob die Frage der Vereinbarkeit bereits mit Beschwerde gegen die Anordnung der lebenslänglichen Verwahrung aufgeworfen werden kann oder erst dann, wenn der Verurteilte die Strafe verbüsst hat, sich im Vollzug der lebenslänglichen Verwahrung befindet und um Entlassung ersucht (E. 4.3.6).

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Articolo: Art. 269 und 272 StPO, Art. 184 Abs. 2 lit. f StPO, Art. 183 Abs. 2 StPO, Art. 64 Abs. 1bis StGB seguito...