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308 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://102-IV-248
  1. 102 IV 248
    Relevanz
    56. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. November 1976 i.S. S. gegen Generalprokurator des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB. Verfügung über gepfändeten Lohn. Ein während der Dauer der Lohnpfändung im Vergleich zum Existenzminimum eingetretener Mindererwerb ist auch dann mit einem Mehrerlös auszugleichen, wenn das unterschiedliche Einkommen auf einen Wechsel von...
  2. 87 II 355
    Relevanz 15%
    48. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 21. Dezember 1961 i.S. Rytz und Konsorten gegen Balsiger.
    Regeste [D, F, I] Art. 482 ZGB: Die im Testament zeitlich nicht beschränkte Auflage an den Vermächtnisnehmer, bei Veräusserung der vermachten Liegenschaft oder von Teilen derselben einen allfälligen Mehrerlös an die Erben im Verhältnis ihrer Erbberechtigung herauszugeben...
  3. 81 III 57
    Relevanz 15%
    17. Entscheid vom 18. April 1955 i.S. Compagnie Coloniale Franco-Américaine.
    Regeste [D, F, I] Pfändung und private Pfandverwertung. Das dem Faustpfandgläubiger durch den Pfandvertrag eingeräumte Recht, die Pfandsachen privat zu verwerten, kann im Falle der Pfändung oder Arrestierung dieser Sachen so wenig wie im Konkurs über den Pfandschuldner a...
  4. 98 IV 252
    Relevanz 15%
    51. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. Dezember 1972 i.S. Müller gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 148 Abs. 1 StGB, Betrug. Ein Vermögensschaden ist auch dann zu bejahen, wenn die vom Getäuschten erbrachte Leistung, zu deren Erbringung er sich nach der vertraglichen Abrede bereit erklärt hat, nicht für den darin vorgespiegelten, sondern für eine...
  5. 119 III 22
    Relevanz 15%
    7. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Januar 1993 i.S. Schweizerischer Bankverein (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). 1. In der Pfändungsurkunde ist nichts weiter zu vermerken, als was ein Drittanspruch umfasst. Ein vom Wortlaut einer Abtretung nicht gedeckter Zusatz darf nicht in die Pfändungsurkunde aufgenommen werden (E. 3...
  6. 103 III 26
    Relevanz 15%
    6. Entscheid vom 1. September 1977 i.S. Schweizerische Kreditanstalt und Mitbeteiligte
    Regeste [D, F, I] Verteilung im Konkurs (Art. 261 ff. SchKG). 1. Die Verteilungsliste kann sowohl von einem Pfandgläubiger als auch von einem Bürgen, der diesem neben dem Pfandobjekt haftet, angefochten werden (E. 1). 2. Tragweite einer in die Lastenverzeichnisse verschi...
  7. 120 III 152
    Relevanz 15%
    51. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. Oktober 1994 i.S. Berner Kantonalbank (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Verteilungsplan im Konkurs; Erlös von Pfandgegenständen (Art. 262 Abs. 2 SchKG). Die durch den Umbau einer Liegenschaft angefallenen Kosten sind von der Konkursmasse und nicht vom Pfandgläubiger zu tragen, da sie weder der Erhaltung noch der Nutzung die...
  8. 89 II 192
    Relevanz 15%
    28. Urteil der II. Zivllabteilung vom 25. April 1963 i.S. Etablissement Progress gegen Wolle AG
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsklage um ein Pfandrecht, Streitwert: a) Der Richter ist nicht an die betreibungsamtliche Schätzung gebunden. b) Der Betrag vorgehender Pfandforderungen ist abzuziehen. c) Massgebend für das Berufungsverfahren (Art. 46 und 62 OG) ist der Stre...
  9. 81 II 358
    Relevanz 15%
    57. Urteil der I. Zivilabteilung vom 14. Juni 1955 i. S. Lüscher gegen Schnetzler & Schoch.
    Regeste [D, F, I] Kollektivgesellschaft, Parteifähigkeit. Einfluss der Löschung des Handelsregistereintrags vor Beendigung der Liquidation, bzw., bei Fortsetzung des Geschäfts durch einen Teilhaber, vor Beendigung der Abschichtung, auf die Parteifähigkeit. Art. 562, 579,...
  10. 83 I 276
    Relevanz 15%
    39. Urteil vom 11. Oktober 1957 i.S. X. gegen kantonale Rekurskommission Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Der Anteil des Aktionärs am Ergebnis der Liquidation der Aktiengesellschaft unterliegt der Steuer vom Einkommen, soweit er die Beteiligung des Empfängers am einbezahlten Grundkapital übersteigt.

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